1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Konferenz-, Bankett- und Ausstellungsräumen sowie für alle damit in Zusammenhang stehenden Bewirtungen. Der Inhalt des Vertrages richtet sich ausschließlich nach unserer schriflichen Reservierungsbestätigung und diesen Bedingungen. Die Reservierung ist für beide Seiten jedoch nur verbindlich, wenn der Besteller eine Kopie unserer Reservierungsbestätigung als alleinverantwortlicher Veranstalter unterzeichnet und innerhalb der hierfür bestimmten Frist an uns zurückgegeben hat. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, gleichviel welcher Art, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2. Reservierungsoption
Kommt bis zum Ablauf einer dem Besteller eingeräumten Optionszeit zur Anmietung von Räumlichkeiten ein Vertrag nach Maßgabe der Ziff. 1 nicht zustande, sind wir berechtigt, über die bis dahin reservierten Räumlichkeiten anderweitig zu verfügen.
3. Um- und Abbestellungen
Um- und Abbestellungen können durch den Veranstalter bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne Kostenbelastung durch eingeschriebenen Brief vorgenommen werden. Bei Um- und Abbestellungen, die uns nach diesem Zeitpunkt zugehen, bleibt der Veranstalter verpflichtet, die vereinbarte Raummiete zu zahlen.
4. Änderungen der Teilnehmerzahl
Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muß unserer Bankettabteilung spätestens 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl werden wir die nicht in Anspruch genommenen Gedecke mit 50% in Rechnung stellen.
5. Mietpreis und Zahlung
Für die zu entrichtende Raummiete werden Umsätze von Speisen und Getränken, die auf einer gemeinsamen Rechnung erfasst sind, angerechnet. Soweit diese Umsätze den Betrag der jeweiligen Raummiete nicht erreichen, wird der Differenzbetrag zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Anrechnung ist ausgeschlossen, wenn die Räumlichkeiten ausschließlich oder überwiegend zum Zweck einer verkaufsbezogenen Ausstellung vermietet werden. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zahlbar. Eine Aufrechnung durch den Veranstalter ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig
6. Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter haftet uns gegenüber auch für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern selbst bestellter Speisen und Getränke. Die Bewirtung darf ausschließlich mit den von uns zur Verfügung gestellten Speisen und Getränken erfolgen. Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.
7. Dekorationsmaterial
Die Verwendung von Dekorationsmaterial und ähnlichen Gegenständen bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Sämtliches Dekorationsmaterial muß den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Der Veranstalter hat für die sichere Anbringung und leichte Entfernbarkeit Sorge zu tragen. Vorbehaltlich einer anderen Weisung durch uns, muß das vom Veranstalter gestellte Dekorationsmaterial unverzüglich nach Ende der Veranstaltung wieder entfernt und abgeholt werden.
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8. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet für alle Beschädigungen oder Verlust an Einrichtungen und Inventar, die bei dem Auf- und Abbau oder während der Veranstaltung verursacht werden, ohne Verschuldensnachweis.
9. Rücktritt
Wir behalten uns vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Einbringung der Leistung infolge höherer Gewalt, Brand, Erkrankung, Arbeitskampfmaßnahmen, Energiemangel oder ähnlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar wird.
10. Haftung
Für die Beschädigung oder den Verlust von eingebrachten Sachen des Veranstalters und der Teilnehmer sowie für sonstige Schäden haften wir nur, sofern uns, unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, in jedem Falle aber für indirekte und Folgeschäden, ausgeschlossen.
11. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz unseres Hotels. Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages und der anderen Bestimmungen nicht. Ungültige Bestimmungen sind durch gültige zu ersetzen, die dem von den Parteien angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommen.
12. Abbestellung (Kalendertag) von Veranstaltungen
a) bis zu 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn -
Anspruch des Hotels: Berechnung der Miete bzw. Umsatzgarantie entfällt, vorausgesetzt, das Hotel kann anderweitig vermieten.
b) 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn -
Anspruch des Hotels: Berechnung der Miete/Umsatzgarantie.
c) 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn -
Anspruch des Hotels: Berechnung der Miete/Umsatzgarantie zuzüglich Ersatz von 33% des entgangenen Umsatzes (Speisen) falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mind.-Menüpreis-Bankett x Personenzahl.
d) bis zum 1. Tag -
Anspruch des Hotels: Berechnung der Miete/Umsatzgarantie zuzüglich Ersatz von 66% des entgangenen Umsatzes (Speisen) falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mind.-Menüpreis-Bankett x Personenzahl.
Die Höhe der Miete/Umsatzgarantie ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels gem. Ziffer 1.
13. Entsorgung von Verpackungsmaterial und anderem Abfall
Die Entsorgung von Verpackungsmaterialien und anderem Abfall, der ausschließlich durch den Veranstalter verursacht wurde geht zu Lasten des Veranstalters oder soll vom Veranstalter abgeholt bzw. entsorgt werden. Soll die Entsorgung von Seiten des Hotels erfolgen, stellen wir diese in Rechnung.
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